Hallenreglement

Art.01Dieses Hallenreglement, welches vom Ausschuss der Sektion Yoseikan Budo im Amateursportverein Nals erstellt wurde  und von der Vollversammlung genehmigt wurde, regelt den Trainingsbetrieb in der Halle, bezogen auf Art.28 des Vereinsstatutes.

Art.02Die Sektion Yoseikan Budo, welche als autonome Sektion dem Amateursportverein  Nals angehört und keine gewinnbringenden Aktivitäten aufweist, hat sich zum Ziel gesetzt, nicht gewinnbringende sportliche Aktivitäten, wie das Yoseikan Budo, Fitness und Sport als Sammelbegriff anzubieten und zu unterstützen.

Art.03Der Sektion Yoseikan Budo können alle beitreten, welche ein Beitrittsansuchen an den Sektionsausschuss auf vorgefertigten Vordruck stellen und ein gültiges ärztliches Zeugnis hinterlegen, sowie die Datenschutzerklärung unterschrieben haben.

Art.04Die Annahme des Beitrittsansuchens durch den Sektionsausschuss, welcher innerhalb 30 Tage ab Abgabedatum erfolgen kann, setzt voraus, dass das neue Mitglied den jährlichen Mitgliedsbeitrag an die Vereinskasse entrichtet hat.

Art.05Das Mitglied  nimmt mit seinem Beitrittsansuchen im Sinne des Datenschutzgesetzes Nr.675/96 zur Kenntnis, dass  seine persönlichen Daten, sowie die fotografische Ablichtung im Amateursportverein Nals edv-mäßig  erfasst werden und gibt stillschweigendes Einverständnis, dass im Sinne der Vereinstätigkeit verwenden und auch weitergereicht werden können.

Art.06Eine eventuelle Nichtannahme  des Beitrittsansuchens durch den Sektionsausschuss, wird ausführlich motiviert.

Art.07Dem neuen Mitglied wird die MSP-Karte ausgehändigt welche das Mitglied  berechtigt die Hallenstruktur zu betreten.

Art.08Die Unkostenbeiträge für die Teilnahme an den von der Sektion organisierten Kursen werden jährlich vom Sektionsausschuss erstellt.

Art.09 Um einen uneingeschränkten Zugang zu den einzelnen Kursen und anderen Aktivitäten der Sektion Yoseikan Budo zu haben muss das Mitglied:

- den jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben

- ein gültiges ärztliches Zeugnis im Sektionsbüro hinterlegt haben, aus welchem hervorgeht, dass keine Kontraindikation für die ausübende Sporttätigkeit besteht.

- mit der Zahlung  der einzelnen Unkostenbeiträgen für den Kursbesuch in Ordnung zu sein.

Art.10   Die Zahlungen an die Vereinskasse, kann nur mittels Bank- Überweisungen an das Vereinskonto erfolgen;

Art.11  Um die Trainingsräumlichkeit betreten zu dürfen, soll das Mitglied im Besitz eines sauberen Handtuchs sein. Weiters empfiehlt  man zum Betreten der Umkleideräume und Nasszellen und dem Gang zur  Trainingsräumlichkeit geeignete Schlüpfer zu benutzen.

Art.12Die Trainingsräumlichkeit selbst wird barfuß betreten. Saubere Füße sind Pflicht.

Art.13  Es ist verboten in den Klos und anderen hygienischen Vorrichtungen, Papier und andere Materialien hinein zu geben, welche deren Zerstörung verursachen könnten.

Art.14   Es ist strengstens verboten in den Sektionsräumlichkeiten zu rauchen.

Art.15    Alle Abfälle (leere Flaschen...), sowie alles, was irgendwie Unordnung oder eine Gefahr innerhalb der Sektionsräume hervorrufen könnte, muss in die  dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.

Art.16   Um einen neuen Kurs organisieren zu können, müssen sich  mindestens 8 Personen melden.

Art.17   Sobald die Vereinsbeiträge verfallen sind,  muss das Mitglied innerhalb 10 Tage den geschuldeten Betrag  auf das Sektionskonto entrichten.

Art.18   Die Tage und die Uhrzeit der Aktivitäten, wie Öffnungs- und Kurszeiten, sowie alles andere was den Trainingsbetrieb in der Sektionsstruktur betrifft, wird vom sportlich technischem Leiter und dem Sektionsausschuss bestimmt.

Art.19  Die Sektion Yoseikan Budo übernimmt keine Haftung, für Diebstahl und Beschädigungen, welche sich innerhalb der Sektionsräume, einschließlich der Umkleidekabinen, sowie außerhalb der Trainingsstruktur und an den dort abgestellten Pkws der Mitglieder zutragen können.

Art.20  Das Mitglied erklärt mit seinem Beitritt zur Sektion Yoseikan Budo, die Statuten des Amateursportverein Nals; die Zusatzbestimmungen, die Geschäftsordnung der Sektion Yoseikan Budo, sowie dieses Reglement zu kennen und enthebt den Amateursportverein ,Nals bzw. die Sektion Yoseikan Budo, sowie deren Vertreter von jeder Haftung, bezüglich direkter und indirekter Schäden, welche die Mitglieder durch die Benützung der Sektionsräume und deren Einrichtungen, sowie durch Anleitung von Trainern, Übungsleitern, Assistenten,  Aufsichtspersonen erleiden können. Weiters verzichtet jedes Mitglied auf jegliche Schadenersatzforderung (Gerichtlich und Außergerichtlich) gegenüber dem Amateursportverein Nals, der Sektion Yoseikan  Budo sowie deren Vertreter, welche durch die Benützung der Sektionsräume  und die Handhabung der Einrichtungsgegenstände, bzw. die Ausübung der  jeweiligen  Sportart entstehen können.

Der Verein, bzw. die Sektion Yoseikan Budo garantiert ihrerseits die versicherungsmäßige Abdeckung, mittels einer Haftpflichtversicherung für Zivilschäden gegen Risiken, welche durch die Verwaltung, bzw. den Betrieb der Sektionsräume und deren Einrichtung entstehen können.

Art.21  Das Mitglied muss alle Regeln des zivilen Zusammenlebens einhalten und ein korrektes Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern und den Verwaltern der Halle einhalten um niemals die pers. Sphäre der anderen Mitglieder zu verletzen.

Art.22  Das Mitglied hat das Recht über alle größeren Neuigkeiten, bzw. Änderungen, betreffend der Hallenverwaltung, sowie die Ausrichtung der Sektion Yoseikan Budo informiert zu werden. Das Mitglied hat weiters das Recht diesbezüglich schriftliche Stellungnahme durch den Sektionsleiter zu verlangen.

Art.23 Das Mitglied welches vom Gesetz verbotene Medikamente, Präparate und Dopingpräparate einnimmt, diese weitergibt, anbietet, wird sofort aus dem Verein ausgeschlossen und es ist ihm für immer untersagt, die Sektionsräume zu betreten.

Art.24  Das Mitglied hat die Pflicht die Satzungen des Amateursportverein Nals die Zusatzbestimmungen und die Geschäftsordnungen der Sektion YB  und den Zusatzbestimmungen aufgelisteten Anweisungen einzuhalten. Das Mitglied ist nach seiner Aufnahme im Besitz der in den Satzungen und in den Zusatzbestimmungen aufgelisteten Rechte. 

Art 25 Der Sektionsausschuss ist von der Vollversammlung delegiert worden, dass dieses Reglement Anwendung findet und gegen jedes Mitglied, welches sich nicht  an die in diesem Reglement aufgelisteten Verhaltensregeln hält, mittels Beschluss Maßnahmen zu setzen, immer im Rahmen des Amateursportverein Nals; der Zusatzbestimmungen der Sektion YB sowie der einschlägigen Gesetzesbestimmungen.

Art. 26Alles was nicht in diesem Reglement angeführt ist, wird nach den Bestimmungen der Vereinssatzungen deren Zusatzbestimmungen, der Geschäftsordnung, sowie Gesetzesbestimmungen nach Kapitel 1 des ZGB in Anlehnung an Kapitel 5 des ZGB.

Art. 27 Die Sektion Yoseikan Budo weist darauf hin; dass vor und nach dem Training keinerlei Aufsicht in den Räumlichkeiten besteht. Für minderjährige Mitglieder müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst für die Aufsichtt ihrer Kinder und Jugendlichen Sorge tragen.

Art. 28 Dieses Reglement kann nur durch die Vollversammlung abgeändert oder ersetzt werden.

Art. 29 Ich bin über die aktuellen Coronavirus-Verordnungen (Provinz Bozen) informiert und damit einverstanden Eigenerklärung.

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